Existenzgründung im Handwerk
Seit dem 1. Januar 2004 ist es durch die Reform des Handwerksrechts möglich, sich in 53 inzwischen zulassungsfreien Handwerksberufen auch ohne Meistertitel selbstständig zu machen.
Die Meisterpflicht bleibt hingegen bestehen in den Handwerksberufen, die in der Handwerksordnung unter der Anlage-A HwO aufgeführt werden. Demgegenüber ist in den zulassungsfreien (Anlage B1 HwO) und handwerksähnlichen (Anlage B2 HwO) Gewerben die Gründung ohne Meistertitel möglich.
Bei Interesse können Sie sich hier die Anlagen A, B1 und B2 ansehen: Bitte hier klicken
Außerdem haben Gesellen, die bereits 6 Jahre berufstätig waren, (davon 4 Jahre in leitender Position) einen Rechtsanspruch auf die selbstständige Ausübung ihres Handwerks.
Nähere Auskünfte erhalten Sie u.a. bei den jeweils zuständigen Handwerkskammern.
Die Gründeragentur-Köln ist Ihnen gerne bei der Erarbeitung eines Gründungskonzeptes und der Ent- wicklung eines Investitions- und Finanzierungsplanes, wie auch bei der Markterkundung und der Erstellung einer Umsatz- und Ertragsvorschau behilflich. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei
einer evtl. Recherche bzgl. Fördermittel behilflich.
Besonders erwähnen möchten wir das Förderprogramm "Meistergründungsprämie NRW". Hier werden Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen, u.a. mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € gefördert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Rubrik "Fördermittel" auf der Seite Programme-Fördermittel.
Bitte benutzen Sie auch unsere bereitgestellte Fördermittel-Datenbank. Hiermit verschaffen Sie sich stets einen aktuellen Überblick über die angebotenen Fördermittelprogramme vom Bund, den Ländern und der EU.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, so stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Erst informieren - dann gründen!
Gründeragentur-Köln, Volker Ahlgrimm
Rufen Sie uns einfach an: +49 (0)221-94648091 oder senden Sie uns eine Mail.