Existenzgründung durch Künstler & Medienschaffende
In der Regel können freischaffende Künstler und Publizisten, ganz gleich, ob es sich um Journalisten, Bildhauer oder Schauspieler handelt, sofort mit ihrer Arbeit starten. Natürlich vorausgesetzt, sie haben Aufträge. Wer die berufliche Selbständigkeit aber einfach nur als Notlösung mangels Aussicht auf eine Festanstellung versteht, gerät meist in eine berufliche und psychische Sackgasse. Sie sollten die Entscheidung sehr bewusst treffen und sich fragen, ob Sie tatsächlich freiberuflich tätig sein wollen und können.
Um als freischaffender Kreativer seinen Lebensunterhalt verdienen zu können, reichen eine gute Idee oder eine herausragende Begabung nicht aus.
Man muss beides auch "verkaufen" können!
Achten Sie auf Ihre persönliche Einstellung
Als beruflich Selbständiger sind Sie - in der Regel - auf sich allein gestellt: Sie müssen Kontakte knüpfen, um Ihre Werke, Ihre Texte zu verkaufen. Sie müssen Termine einhalten und sollten dafür sorgen, dass Ihre Auftraggeber zufrieden sind. Sie sollten auch bei finanzieller Unsicherheit noch ruhig arbeiten und schlafen können. Kurz: Ihre Gründerpersönlichkeit ist gefragt.
Prüfen Sie Ihr fachliches Können
Wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer Musikhochschule, Kunsthochschule oder Journalistenschule sind, haben Sie Ihre Qualifikation schwarz auf weiß. Prüfen Sie aber genau, ob das reicht. Viele Künstler und Publizisten sind zudem nicht selten "fachfremde" Quereinsteiger. Auch sie müssen sich mit ihren Wettbewerbern messen lassen. Vergleichen Sie sich - möglichst realistisch - mit Künstlern und Publizisten Ihrer Sparte und stellen Sie fest, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen.
Keine Angst vor Zahlen
Bei vielen Freiberuflern handelt es sich um Einpersonenunternehmen. Sie erfordern natürlich nicht denselben kaufmännischen Aufwand wie ein Unternehmen mit zehn oder noch mehr Angestellten. Nichtsdestotrotz dürfen Sie keine Angst vor Zahlen haben.
Im Gegenteil: Wer um Zahlen lieber einen großen Bogen macht, geht ein großes Risiko ein. Auch wenn Sie Ihre ganze Buchführung an einen Steuerberater geben, müssen Sie den Überblick über Einnahmen und Ausgaben behalten. Der regelmäßige Blick auf die Zahlen hat schon manche Bruchlandung verhindert.
Sie können ein guter Musiker, eine Top-Designerin oder ein begnadeter Schauspieler sein: Wenn Sie nicht in der Lage sind, "kühl" zu rechnen, den Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben zu behalten und mit Ihren Einnahmen sinnvoll zu haushalten, werden Sie in der Regel - die natürlich durch Ausnahmen bestätigt wird - auf Dauer nicht erfolgreich sein.
Businessplan
Wie stellen Sie sich den Weg in die Selbständigkeit vor? Um den Überblick zu behalten, halten Sie am besten schriftlich fest, welche Ziele Sie mit Ihrer Selbständigkeit verfolgen und wie Sie diese Ziele erreichen können. Das kann in Form einer einfachen To-Do-Liste, eines kurzen Konzepts oder eines ausgefeilten Businessplans geschehen. Handelt es sich um ein Vorhaben, bei dem Sie auf Fremdkapital, wie zum Beispiel einen Bankkredit angewiesen sind, kommen Sie um einen sorgfältig erstellten Businessplan nicht herum.
Klären: Freiberufler oder nicht
Vor allem bei den kreativen Berufen ist die Leistung, das Werk, der Text nicht von der Person des Selbständigen zu trennen ist. Sie zählen daher meist zu den Freien Berufen. Denn mehr noch als bei selbständigen Gewerbetreibenden und Handwerkern kommt es bei den Freien Berufen auf die Person des Selbständigen an. Freiberufler erbringen ihre Leistungen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
Auch wenn daher eine Vielzahl der künstlerischen und publizistischen Berufe den Freien Berufen zugeordnet werden, kann es bei dem ein oder anderen Fall Zweifel geben. Aus steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gründen sollten Sie daher frühzeitig die beiden folgenden Fragen klären:
Sind Sie künstlerisch, kunsthandwerklich oder kunstgewerblich tätig?
Diese Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach zu treffen. Als Faustregel gilt: Je höher der Gebrauchswert der künstlerischen Produkte, desto eher handelt es sich um ein Gewerbe oder Handwerk. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Sollten Sie sich nicht sicher sein, erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, Berufsverband oder der Künstlersozialversicherung.
Sind Sie tatsächlich selbständig tätig oder eher abhängig beschäftigt?
Journalisten, Autoren, Bildhauer, Fotografen, Komponisten oder Übersetzer, Solisten und eine Reihe anderer Berufsgruppen gelten als selbständig, wenn sie z. B. für verschiedene Produktionen - auch bei nur einem Auftraggeber - jeweils einzelne Verträge abschließen.
Dennoch: Sollten Sie sich nicht im Klaren darüber sein, ob Sie tatsächlich selbständig oder eher abhängig beschäftigt bzw. scheinselbständig sind, wenden Sie sich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Kennzeichen freiberuflicher Künstler und Publizisten
Freiberufliche Künstler und Publizisten
- zahlen Einkommensteuer
- ermitteln ihren Gewinn aus einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
führen in den meisten Fällen sieben (und nicht 19) Prozent Mehrwertsteuer ab
müssen sich in der Künstlersozialkasse versichern
Und:
benötigen keinen Gewerbeschein
zahlen keine Gewerbesteue
- müssen dem Finanzamt keine Bilanzen vorlegen
So wird man Freiberufler
Sie benötigen eine Steuernummer, die Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Steuernummer sollten Sie spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen. Nach Erhalt sind Sie beim Finanzamt registriert und müssen jedes Jahr Einkommensteuer abführen. Prüfen Sie vor der Anmeldung beim Finanzamt auch, ob für Sie die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.
Besonders erwähnen möchten wir das Förderprogramm "Gründercoaching-Deutschland". Hier werden Existenzgründer, die sich aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht haben, in einem höheren Maße gefördert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Rubrik "Fördermittel" auf der Seite Programme-Fördermittel.
Bitte benutzen Sie auch unsere bereitgestellte Fördermittel-Datenbank. Hiermit verschaffen Sie sich stets einen aktuellen Überblick über die angebotenen Fördermittelprogramme vom Bund, den Ländern und der EU.
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