Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Wer sein Leben selbst in die Hand nimmt, muss nicht warten, bis sich eine passende Anstellung findet. Dabei sollten vor allem diejenigen, die eine lange zermürbende Arbeitssuche hinter sich haben, sicherstellen, dass genügend Energiereserven für eine Existenzgründung vorhanden sind.
Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG-I) erhalten für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Hauptberuf unter bestimmten Voraussetzungen 15 Monate einen Gründungszuschuss.
ACHTUNG! Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld muss noch mindestens 150 Tage betragen.
Arbeitslosengeld II Empfänger (ALG-II) können ein so genanntes Einstiegsgeld sowie zusätzliche Existenzgründungshilfen beantragen.
Informationen über Antrag und Höhe der Förderung erteilen die Arbeitsagenturen, bzw. die jeweiligen Träger für die Grundsicherung.
Zudem stehen Gründern aus der Arbeitslosigkeit alle weiteren öffentlichen Förderprogramme für Existenzgründer zur Verfügung.
Besonders erwähnen möchten wir das Förderprogramm "Gründercoaching-Deutschland". Hier werden Existenzgründer, die sich aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht haben, in einem höheren Maße gefördert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Rubrik "Fördermittel" auf der Seite Programme-Fördermittel.
Bitte benutzen Sie auch unsere bereitgestellte Fördermittel-Datenbank. Hiermit verschaffen Sie sich stets einen aktuellen Überblick über die angebotenen Fördermittelprogramme vom Bund, den Ländern und der EU.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, so stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Erst informieren - dann gründen!
Gründeragentur-Köln, Volker Ahlgrimm
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