Allgemeines - Fördermittel



Prinzipiell muss man bei der finanziellen Förderung von Existenzgründern durch Bund und Länder mehrere Punkte unterscheiden.

So wird u.a. unterschieden nach der Förderart (Zuschuss, Darlehn, Bürgschaft, usw.), nach dem Förderzeitraum (vor oder nach der Gründung) und dem Förderbereich wie z.B. Inanspruchnahme von Beratungsleistungen oder die Teilnahme an Seminaren, bzw. Workshops.

Selbstverständlich gibt es noch eine Unmenge an anderen Fördermöglichkeiten und Kombinationen. Hier in dem Gründerportal wollen wir Sie allerdings vorrangig nur über die Fördermöglichkeiten für Existenzgründer informieren.


1.) Zuschüsse zur Beratung

Geld vom Staat - Beratungskostenzuschüsse
Nur selten haben Existenzgründerinnen und -gründer eine genaue Vorstellung davon, was auf sie als selbstständiger Unternehmer zukommt. Wer weiß schon genau, welche Rechtsform für sein Vorhaben geeignet ist oder welche Formalitäten zu erledigen sind.

Wer ein Unternehmen gründet, tut also gut daran, sich vorher beraten zu lassen!

Die Beratungskosten bleiben allerdings auch für Gründer und Unternehmer mit kleinem Budget überschaubar, wenn diese einen öffentlichen Zuschuss für die entstandenen Beratungskosten in Anspruch nehmen.


Zur Klärung dieser und/oder anderer offenen Fragen bieten wir Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch an. Senden Sie uns eine kurze Email oder rufen Sie uns einfach an.



Erst informieren - dann gründen!

Gründeragentur-Köln, Volker Ahlgrimm
Rufen Sie uns einfach an: +49 (0)221-94648091 oder senden Sie uns eine Mail.




Vor der Gründung ("Vorgründungsphase")

- Förderung vom Land; hier im Beispiel NRW -

Förderprogramm: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Bereits vor der Gewerbeanmeldung (bzw. Anmeldung beim Finanzamt) begleiten erfahrene Berater/Coaches die Existenzgründer- /innen sowie Nachfolger- /innen auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen.

Das Land NRW unterstützt Beratungen zur Entwicklung , Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Die Förderung des "Beratungsprogrammes Wirtschaft NRW" erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt 50% des Beraterhonorars, maximal jedoch 400,00 € pro Tag. Ein Tagewerk beinhaltet 8 Beraterstunden und das Land NRW fördert max. 4 Tage für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 6 Tage für Beratungen zu Betriebsübernahmen.

Bei Personen, die ALG-II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende kann der Zuschuss auf 80% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 400,00 € erhöht werden.

Ob und wie Sie die anderen Bundesländer schon in der "Vorgründungsphase" unterstützen, können Sie über diesen Link erfahren.

Hinweis: Für eine Teilnahme an unseren Seminaren oder Veranstaltungen (z.B. Existenzgründerseminar) oder für eine Teilnahme an unserem Businessplan-Workshop können Sie zusätzlich noch andere Förderprogramme in Anspruch nehmen. Näheres dazu unter dem Punkt "2. Zuschüsse zu Veranstaltungen und Workshops".



Nach der Gründung ("Nachgründungsphase")

- Förderung von Bund und Land -

Förderprogramm: Gründercoaching Deutschland