Fachkundige Stellungnahme - Businessplan




Vorweg möchten wir erwähnen, dass in der Praxis die folgenden Bezeichnungen gebräuchlich sind:

 

  • Fachkundige Stellungnahme
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Tragfähigkeitsgutachten

 

Unter einer Tragfähigkeitsbescheinigung versteht die Arbeitsagentur die nach dem Sozialgesetzbuch für eine Existenzgründung, incl. Existenzgründerförderung mit dem Gründungszuschuss, vorzulegender Bescheinigung zur Tragfähigkeit, also der Rentabilität des angestrebten Gründungsvorhabens.

(Ein langer und verschachtelter Satz für einen eigentlich einfachen Sachverhalt).


Die Tragfähigkeitsbescheinigung muss von einer fachkundigen Stelle ausgestellt werden.

Sog. fachkundige Stellen wären insbesondere:

  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmens- oder Existenzgründungsberater
  • Steuerberater
  • Gründungszentrum
  • Gründungsinitiative
  • Kreditinstitut

 

Hinweis: Die Industrie- und Handelskammern erstellen die Bescheinigungen nur, soweit es sich bei der Gründung um einen Gewerbebetrieb handelt und die Handwerkskammern, wenn es sich um handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten handelt.

Je nach Institution und Gründungsvorhaben wird dafür evtl. eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die die jeweiligen Gründer selber zu zahlen haben.


Die Tragfähigkeitsbescheinigung zielt dabei auf den Existenzgründer als Person, seinem Gründungs- vorhaben und dem damit im Zusammenhang stehenden Umsatz, Betriebsergebnis, Kapitalbedarf und Einkommen sowie (natürlich) auch den fachlichen und branchenspezifischen Fähigkeiten des Existenzgründers ab.

Zusätzlich werden aber auch die kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnisse sowie evtl. Zulassungsvoraussetzungen von der fachkundigen Stelle geprüft.

Insgesamt endet die Tragfähigkeitsbescheinigung dann mit einer Einschätzung zum Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt, welche von der fachkundigen Stelle entweder mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist.

Erforderliche Unterlagen für die fachkundige Stelle:

  • eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • den tabellarischen Lebenslauf
  • Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse, Arbeitszeugnisse)
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Sonstiges nach Absprache mit der fachkundigen Stelle, wie z.B. einen Handelsvertretervertrag, gewerberechtliche Erlaubnisse u.ä.
  • Erforderlich ist auch ein sogenannter "Businessplan". Sowohl für die Bank, als auch für andere Institutionen, falls man öffentliche Mittel in Anspruch nehmen möchte.

 

Die Gründeragentur-Köln nimmt ihre Verantwortung, bzgl. der Erstellung einer Tragfähigkeits- bescheinigung, sehr ernst. Nämlich die Verantwortung den Existenzgründern und auch ggfl. Geldgebern gegenüber.

Bei uns werden keine sog. Gefälligkeitsbescheinigungen erstellt. Bei uns werden auch keine Bescheinigungen erstellt, die auf einer evtl. wirtschaftlichen Abhängigkeit beruhen.

Wir beurteilen einen eingereichten Businessplan ausschließlich nach vielen objektiven Punkten und der Finanzteil wird nicht nur oberflächlich betrachtet sondern auch nach bestem Wissen nachgerechnet.

Erst wenn unsere erfahrenen Existenzgründungsberater der Meinung sind, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein tragfähiges Unternehmenskonzept handelt, geben wir eine positive Beurteilung in Form einer mehrseitigen Tragfähigkeitsbescheinigung ab.

Wenn wir nicht der Meinung sind, dann ..........

Ja, wenn ein Geschäftskonzept (auch nach mehrfacher Nacharbeit) nun mal absolut nicht zu dem potenziellen Existenzgründer passt, dann können und werden wir keine positive Bewertung abgeben.

Uns ist absolut nicht daran gelegen, einen Existenzgründer in sein finanzielles und/oder persönliches Unglück laufen zu lassen.

Diese Vorgehensweise verstehen wir als Verantwortungsbewußtsein allen Beteiligten gegenüber.




Standards zur Begutachtung von Existenzgründungsvorhaben

Zur Orientierung für Existenzgründer und als Messlatte für Beratungsstellen und Behörden hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Bewertung von Unternehmenskonzepten landesweit einheitliche Standards eingeführt. Fachliche Stellungnahmen und Beurteilungen für betriebliche Neugründungen erfolgen dadurch nach einheitlichen Standards und in einer einheitlichen Form.

Der Kriterienkatalog ist Basis für eine objektive Prüfung und Beurteilung der Unternehmenskonzepte. Verbindliche Standards zur Begutachtung von Existenzgründungsvorhaben vereinfachen die fachliche Stellungnahme zu den Konzepten und gewähren eine direkte Vergleichbarkeit. Außerdem soll ein optimaler Einsatz öffentlicher Mittel gewährleistet werden.

Einheitliche Kriterien für die Beurteilung von Unternehmenskonzepten sorgen für mehr Transparenz und Planungssicherheit bei allen am Gründungsprozess Beteiligten. Insbesondere die Gründer wissen damit rechtzeitig, was vom Konzept erwartet wird. Die verbindlichen Kriterien dienen somit als Orientierungsleitfaden. Gehen alle Partner von den gleichen Anforderungen aus, kann der Gründer vor Schaden bewahrt werden.


Die Gründeragentur-Köln übernimmt bei allen von ihr zu begutachtenden Gründungsvorhaben die obigen Standards, da wir sie für äußerst sinnvoll und nützlich halten.

Ein Muster der standardisierten Bewertungskriterien können Sie sich am Ende dieser Seite ansehen.




Zusätzliche Information:

Wenn Sie vielleicht noch unsicher sind, ob die Selbstständigkeit etwas für Sie "sein kann" oder Sie Fragen zum allgemeinen Gründungsweg haben, würden wir Sie gerne als Besucher eines unserer Existenzgründungsseminare oder einer der vielfältigen Informationsveranstaltungen begrüßen.


Oder nehmen Sie doch an einem unserer Workshops "Erstellung Businessplan" teil. Hier begleiten und unterstützen Sie erfahrene Gründungsberater bei der Erstellung Ihres persönlichen Businessplanes.
Als besonderes Bonbon enthält die Teilnahmegebühr auch schon die Kosten einer Tragfähigkeitsbescheinigung.

(Fast) alle unsere Veranstaltungen werden nach den Anforderungen der Arbeitsagenturen und der finanziell unterstützenden Institutionen durchgeführt sowie mit öffentlichen Mitteln gefördert.


Nähere und umfangreiche Informationen erhalten Sie auf unserer Hompage unter dem Menüpunkt "Veranstaltungen & Workshops".

Wir freuen uns Sie schon bald in einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.

Kommen Sie?!

 

 







Erst informieren - dann gründen!

Gründeragentur-Köln, Volker Ahlgrimm
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